Gemeinnützigkeit
Gemeinnützigkeit in Österreich bezeichnet das uneigennützige Verfolgen von Zielen zur Förderung des Allgemeinwohls (geistig, kulturell, sittlich oder materiell) gemäß § 35 der Bundesabgabenordnung (BAO). Sie bietet Organisationen erhebliche Steuervorteile (wie Körperschaftsteuerbefreiung und die Möglichkeit von Spendenabsetzbarkeit).
Die wichtigsten Kernpunkte der Gemeinnützigkeit auf einen Blick:
1. Gesetzliche VoraussetzungenUm als gemeinnützig anerkannt zu werden, müssen Organisationen (wie Vereine oder Stiftungen) vier Grundsätze erfüllen:
- Selbstlosigkeit: Die Tätigkeit darf nicht auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet sein.
- Ausschließlichkeit: Die Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen, gemeinnützigen Zwecke verwendet werden.
- Unmittelbarkeit: Die Organisation muss die Ziele selbst verwirklichen (z. B. nicht nur Gelder an andere weiterleiten).
2. Typische gemeinnützige ZweckeAnerkannte Bereiche umfassen unter anderem:
- Kunst, Wissenschaft und Bildung
- Jugend- und Altenfürsorge
- Umwelt-, Natur- und Tierschutz
- Sport (unter bestimmten Voraussetzungen)
3. Vorteile und Rechte
- Steuerbefreiung: Gemeinnützige Vereine sind weitgehend von der Körperschaftsteuer befreit.
- Spendenabsetzbarkeit: Spenden an registrierte gemeinnützige Organisationen können steuerlich abgesetzt werden.
4. Pflichten und Einschränkungen
- Vermögensbindung: Im Falle der Auflösung darf das verbleibende Vermögen nur für andere gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
- Gewinnverbot: Überschüsse dürfen nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden, sondern müssen in die gemeinnützige Tätigkeit fließen.
- Nachweispflicht: Die tatsächliche Geschäftsführung muss den Statuten entsprechen und dem Finanzamt gegenüber offengelegt werden (z. B. durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
